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Tag 87: Die Bedeutung geplanter Entlastung

  • leyroutz
  • 21. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit
Kennen Sie die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und wie sie beantragt wird?


Aus personenzentrierter Perspektive ist die regelmäßige Entlastung pflegender Angehöriger keine Nebensächlichkeit, sondern ein zentraler Bestandteil guter Demenzversorgung. Kitwood betonte, dass eine erschöpfte Pflegeperson kaum in der Lage sein wird, die psychischen Grundbedürfnisse eines Menschen mit Demenz zu erfüllen. Die Kurzzeitpflege stellt daher eine wichtige Säule im Versorgungssystem dar.

Studien zeigen eindeutig: Pflegende Angehörige, die regelmäßig Entlastungsangebote in Anspruch nehmen, können die häusliche Pflege länger aufrechterhalten und weisen eine geringere Rate an psychischen und physischen Erkrankungen auf. Kurzzeitpflege ist somit nicht nur für Sie als pflegende Person wichtig, sondern kommt letztlich auch Ihrem Angehörigen zugute.


Detaillierte Informationen zur Kurzzeitpflege
Leistungsumfang und Anspruch:

Betreuung Pflegebedürftiger ab der Pflegestufe 3 (bei demenzieller Erkrankung aber der Pflegestufe 2 – ärztliches Attest) für mindestens 4 und maximal 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

  • Der Antrag kann per E-Mail, per Post oder per Fax bei der Abteilung 5 eingebracht werden.

  • Das, vom Hausarzt ausgefüllte Informationsblatt ist 14 Tage vor Antritt der jeweiligen Kurzzeitpflege Einheit an das zugesagte Pflegeheim zu senden. Es ist empfehlenswert, sobald die Genehmigung vorliegt, mit dem Pflegeheim auch telefonisch in Kontakt zu treten.

  • Das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MWSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten.


Unterschiedliche Formen der Kurzzeitpflege:

  • Klassische Kurzzeitpflege in Pflegeheimen mit speziellen Kurzzeitpflegeplätzen

  • Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die sich ausschließlich auf diese Leistung spezialisiert haben

  • Spezielle Demenz-Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit besonderem Betreuungskonzept


Der Weg zur Beantragung – Schritt für Schritt:
  1. Frühzeitige Planung (idealerweise 3-6 Monate im Voraus) und Recherche nach geeigneten Einrichtungen

  2. Kontaktaufnahme mit dem Land Kärnten und Anforderung der Antragsunterlagen

  3. Besichtigung potenzieller Einrichtungen, idealerweise mit einer Checkliste zu personenzentrierten Qualitätskriterien

  4. Einreichen des formlosen Antrags beim Land Kärnten mit Angabe des gewünschten Zeitraums und eventuell der ausgewählten Einrichtung

  5. Nach Bewilligung: Kontaktaufnahme mit der Einrichtung

  6. Vorbereitung wichtiger Unterlagen: aktuelle Medikamentenliste, Angaben zu Gewohnheiten und Vorlieben, Betreuungsvollmacht etc.


Personenzentrierte Vorbereitung auf die Kurzzeitpflege

Um die Kurzzeitpflege zu einer positiven Erfahrung zu machen, ist eine sorgfältige Vorbereitung im Sinne Kitwoods unerlässlich:

  • Erstellen Sie ein detailliertes "Persönlichkeitsprofil" Ihres Angehörigen für das Pflegepersonal: Was mag er/sie? Was nicht? Welche Rituale sind wichtig? Welche Kommunikationswege funktionieren besonders gut?

  • Bringen Sie vertraute Gegenstände mit: Fotos, Lieblingskissen, gewohnte Kleidung, vertraute Düfte

  • Gestalten Sie die Übergabe bewusst positiv und vermitteln Sie Sicherheit

  • Überlegen Sie für sich wie Sie mit Besuchen umgehen möchten, bzw. wer an Ihrer Stelle diese Aufgabe übernehmen kann, wenn sie einen Urlaub geplant haben.

Beachten Sie auch, dass der erste Aufenthalt in der Kurzzeitpflege oft der schwierigste ist. Mit wiederholten Aufenthalten entwickeln viele Menschen mit Demenz eine gewisse Vertrautheit mit der Situation, was die Übergänge erleichtert. Verzweifeln Sie nicht, wenn nicht alles so reibungslos abläuft wie Sie es sich gewünscht haben. Das nächste Mal verläuft es besser, weil auch die Aufregung von allen Seiten nciht mehr soo groß ist.



 
 
 

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© 2021 Christine Leyroutz - Alle Fotos von Fotografie_Lebzelt

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